Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle vom Fotografen ausgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Geltungsbereich der AGB

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden, sofern keine abweichenden Regelungen schriftlich vereinbart wurden.

Leistungen von Dritten

Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen Dritter, die zur Durchführung der Produktion erforderlich sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern diese nicht bereits schriftlich im Angebot aufgeführt wurden.

Dienstleistungsvertrag

Gegenstand des Fotoauftrags sowie aller dazugehörigen Auftragsoptionen ist ein Dienstleistungsvertrag.

Abnahme von Aufnahmen

Wenn dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftliche Mängelrüge zugeht, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Rechte am Bildmaterial

Die AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von der Schaffensstufe oder der technischen Form, in der es bereitgestellt wird. Dies schließt insbesondere auch elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial ein.

Das Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen. Der Fotograf ist berechtigt, das Material zur Eigenwerbung zu nutzen. Diese Nutzung kann nach Absprache ausgeschlossen werden. Für den entgangenen Werbeeffekt behält sich der Fotograf vor, eine Gebühr zu erheben.

Das Bildmaterial darf vom Kunden weder an Dritte weiterverkauft noch ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu gewerblichen oder werblichen Zwecken genutzt werden. Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht.

Haftungsausschluss

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wie Marken, Firmenlogos, Geschmacksmuster, Kunstwerke oder abgebildete Personen.

Im Falle eines Verlusts der Bilddaten aus technischen Gründen ist die Haftung des Fotografen auf das bereits gezahlte Arbeitshonorar beschränkt. Sollte nur ein Teil der Bilddaten verloren gehen oder eine vereinbarte Leistung nur teilweise erbracht werden, wird der entsprechende Anteil des Honorars erstattet oder nicht in Rechnung gestellt.

Stornierungsbedingungen

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall fallen ab Auftragserteilung folgende Stornokosten an:

  • Nach verbindlicher Buchung durch Überweisung der Anzahlung: Einbehalt der geleisteten Anzahlung

  • Ab dem 180. Tag vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars

  • Ab dem 90. Tag vor der Veranstaltung: 60 % des vereinbarten Honorars

  • Ab dem 60. Tag vor der Veranstaltung: 70 % des vereinbarten Honorars

  • Ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Honorars

  • Ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Honorars

Technische und stilistische Eigenheiten

Das vereinbarte Honorar ist zu zahlen, wenn das Bildmaterial technisch einwandfrei ist. Geschmackliche oder stilistische Eigenheiten fallen in den künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen und sind nicht reklamationsfähig.

Archivierung des Bildmaterials

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, das Bildmaterial nach der Übergabe zu archivieren. Eine Archivierung der Rohdaten und bearbeiteten Daten kann innerhalb von drei Wochen nach Auftragsabschluss gesondert vereinbart werden. Grundlage hierfür ist ein schriftlicher Jahres-Datensicherungsvertrag.

Anzahlung

Der Fotograf ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Honorars vorab zu verlangen. Mit der Zahlung der Anzahlung gilt der Fotograf als verbindlich gebucht und ist an die Absprachen laut Angebot gebunden.

Unbefugte Nutzung

Jegliche unbefugte Nutzung des Bildmaterials, insbesondere für gewerbliche oder gewinnbringende Zwecke, ohne Zustimmung des Fotografen, wird mit einem gesonderten Honorar nachberechnet.

Externe Dienstleistungen: Hochzeitsfilm

Die Buchung eines Hochzeitsfilms basiert auf externen Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang tritt „ZweisindEins“ lediglich als Vermittler auf. Etwaige Reklamationen sind direkt an den ausführenden Filmer zu richten. „ZweisindEins“ übernimmt keine Haftung für die Filmproduktion, insbesondere hinsichtlich deren technischer oder zeitlicher Ausführung. Honorare für den Filmer können durch „ZweisindEins“ vom Kunden eingezogen werden. Rechnungen und Angebote werden im Namen von ZweisindEins erstellt, was jedoch nichts an der Eigenständigkeit des Filmers als Dienstleister ändert.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zu diesen AGB oder dem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Ungültige Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.

Köln, 2025